Skifahren auf der Riesneralm noch SAFE-R
In der kommenden Wintersaison ist unser oftmals international ausgezeichnetes Skigebiet noch um eine Facette reicher bzw. SAFE-R. ![]() Auf Österreichs Pisten verunglücken allein im Winter täglich (!) bis zu 550 Sportler. Die meisten im Glauben, dass sie bestens versichert sind. Viele Versicherungen beinhalten jedoch keine aufwendigen Bergungskosten und können daher auch finanziell weh tun. Deshalb bieten wir unseren Gästen auf der Riesneralm jetzt das Dienstleistungspaket „SAFE-R“, der Firma Alpgarant an. Damit sind unsere Gäste im gesamten Gebiet automatisch geschützt – selbstverständlich auch unsere Gäste aus dem Ausland. Das heißt: Jeder, der in unserem Gebiet eine Liftkarte erwirbt, profitiert im Fall des Falles automatisch vom vielschichtigen und individuell angepassten Leistungsspektrum. Zudem übernimmt Alpgarant die gesamte Abwicklung der Kostenersatzansprüche aus Flug-, Pisten- und Bergrettungseinsätzen und bietet unseren Gästen nach dem Unfall qualitativ hochwertige Betreuung in der jeweiligen Landessprache.
Sicher ist SAFE-R. Safety Area for extensive RescueFragen und Antworten zu SAFE-R:Wie erhalte ich diese Dienstleistung? Das Schutzpaket ist bereits in der Liftkarte enthalten. Mit Benutzung der Liftkarte auf den Anlagen der Riesneralm wird der Schutz aktiviert und gilt für den Abtransport nach Unfällen oder Notfällen im Gebiet der Riesneralm den ganzen Tag über. Was gilt als Unfall oder Notfall? Ein Unfall liegt vor, wenn die verunfallte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein Notfall liegt vor, wenn die in Not geratene Person von einer unmittelbaren Gefahr (z.B. akuter Erkrankung, Zwangslage durch Witterungseinflüsse) für Leben, körperliche Unversehrtheit oder Gesundheit bedroht ist. Gibt es Sportarten oder Tätigkeiten bei denen ich nicht geschützt bin? Nur in wenigen Fällen kann SAFE-R keine Kostenübernahme gewähren: · von der Sporthilfe geförderte Sportler bei der wettbewerbsmäßigen Ausübung der geförderten Sportart, · Höhlen- und Eistauchen (außer sich im Einsatz befindliche Mitglieder einer Rettungsorganisation), · Rennen im Mountainbike-Downhill, · Teilnahme an Expeditionen (auch Erstbesteigungen), · Rekordversuchen im Bereich Geschwindigkeit, · Mitglieder eines Nationalkaders auf dem Gebiet des nordischen und alpinen Schisports, des Snowboardens sowie Freestyling, Bob-, Skibob-u. Skeletonfahrens oder Rodelns bei der wettbewerbsmäßigen Ausübung dieser Sportart. Was ist im Fall eines Unfalles oder Notfalles zu tun um die Leistung zu erhalten? Händigen Sie den Rettern (Seilbahnpersonal, Berg- oder Flugrettung) Ihre am Unfalltag gültige Liftkarte aus, diese werden zusätzlich zu den bisher schon notwendigen Daten auch die Nummer der Liftkarte notieren. |