Skifahren und Snowboarden bergen wie alle Sportarten Risiken. Die FIS-Pistenregeln als Maßstab für sportgerechtes Verhalten des sorgfältigen und verantwortungsbewussten Skifahrers und Snowboarders haben zum Ziel, Unfälle auf Ski- und Snowboardabfahrten zu vermeiden. Die FIS-Pistenregeln gelten für alle Skifahrer und Snowboarder. Jeder Skifahrer und Snowboarder ist verpflichtet, sie zu kennen und einzuhalten. Wer unter Verstoß gegen die Regeln einen Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich verantwortlich werden.
Jeder Wintersportler muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
Jeder Wintersportler muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
Der von hinten kommende Wintersportler muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Wintersportler für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
Jeder Wintersportler muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Wintersportler muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
Ein Wintersportler, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benützen.
Jeder Wintersportler muss die Markierung und die Signalisation beachten.
Bei Unfällen ist jeder Wintersportler zur Hilfeleistung verpflichtet.
Jeder Wintersportler, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.